Auffällige Situation?

Sie haben auffällige Situationen beobachtet, in denen Kinder gefährdet sein könnten, doch Sie sind sich nicht sicher, ob dies bereits als eine Straftat gilt? Teilen Sie Ihre Beobachtungen bitte der Kinderschutzorganisation ECPAT mit. Jede Meldung trägt dazu bei, Kinder gezielter vor Ausbeutung und sexueller Gewalt zu schützen.

Straftat?

Sie haben eine Straftat beobachtet? - Wenden Sie sich mit Ihrer Meldung bitte direkt an das Bundeskriminalamt (BK). Die Expert*innen des BK unterziehen Ihre Meldung einer ersten sorgfältigen Auswertung und kontaktieren Sie gegebenenfalls bei Nachfragen. Informationen, die als rechtlich relevant erachtet werden, gehen weiter an die zuständigen Landeskriminalämter oder - bei internationalen Fällen - an Interpol/Europol. Hier können Sie Kontakt mit dem Bundeskriminalamt aufnehmen.

Vertraulichkeit

Bitte lesen Sie dazu unsere Datenschutzerklärung genau durch.