Kampagne „Gegen das Wegsehen“

Auf Initiative des österreichischen Wirtschafts- und Tourismusministeriums (BMWFW), Abteilung Internationale Tourismusangelegenheiten, wurde 2010 ein breites Bündnis aus Behörden, Tourismuswirtschaft und Nichtregierungsorganisationen in den deutschsprachigen Ländern Deutschland, Österreich und der Schweiz geschaffen. Die Bündnispartner*innen bekennen sich damit zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und zeigen offensiv ihre moralische Verurteilung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen. Mittlerweile hat sich das Multi-Stakeholder Bündnis um 3 weitere EU-Länder erweitert: Frankreich, die Niederlande und Belgien.

Kern der Kampagne ist ein Videospot, der Reisende und darüber hinaus möglichst viele Menschen mit der Botschaft "Nicht wegsehen" für das Thema erreichen und sensibilisieren soll. Wir können sexuellen Missbrauch von Kindern verhindern, wenn wir nicht wegsehen“ – so lautet der eindringliche Appell des 45 Sekunden dauernden Videospots „Witness“ - „Zeuge“, der in allen drei Ländern gezeigt wird (s.u.). Der Film beinhaltet einen Aufruf an Urlauber*innen, die Fälle von Missbrauch beobachten, diese Verdachtsfälle zu melden und nicht wegzusehen.

Die europäische Meldeplattform http://dontlookaway.report gibt einen Überblick über alle europäischen Meldemechanismen (seit März 2014 online) und ist auf Englisch, Spanisch, Französisch und Deutsch verfügbar. Auf der Seite finden Sie unter anderem Handlungsempfehlungen, wie bei einer auffälligen Situation reagiert werden kann. Wenn österreichische Reisende einen möglichen Fall von Kindesmissbrauch beobachten, bietet ihnen die österreichische Meldeplattform www.nicht-wegsehen.at (seit November 2014 online) zwei Möglichkeiten Verdachtsfälle von sexueller Ausbeutung von Kindern zu melden:

  • Personen, die eine Straftat melden möchten, finden eine direkte Weiterleitung an die zuständige Stelle beim Bundeskriminalamt
  • Diejenigen, die sich nicht sicher sind, ob es sich bei der von ihnen beobachteten Situation um eine Kindesgefährdung handelt und diese als Straftat gilt, können ihre Beobachtungen ECPAT Österreich mitteilen.