Sexuelle Ausbeutung von Kindern im Kontext von Tourismus und Reisen

Reisende Sexualstraftäter*innen sind Personen, die zu Orten außerhalb ihres gewöhnlichen Umfeldes fahren und dabei Kinder sexuell ausbeuten. Dies geschieht häufig im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung von Kindern im Kontext von Prostitution. Täter*innen nutzen dabei die touristische Infrastruktur des jeweiligen Landes. Doch nicht nur Täter*innen, die mit der Absicht, Kinder sexuell auszubeuten, auf Reisen gehen, nutzen touristische Infrastrukturen. Oft werden Menschen, die geschäftlich reisen oder Freiwilligenarbeit leisten, zu reisenden Sexualstraftäter*innen, indem sie eine Gelegenheit vor Ort ausnützen.

Die Taten passieren in Ländern sowohl außerhalb Europas, als auch in Europa, das heißt auch in Österreich. Die sexuelle Ausbeutung Minderjähriger ist jedoch weltweit strafbar, d.h. die Täter*innen können auch nach ihrer Rückreise im Heimatland verurteilt werden.

Ausführliche Informationen zur sexuellen Ausbeutung von Kindern auf Reisen und im Tourismus finden Sie hier, auf der Website von ECPAT Österreich.

Wenn Sie eine auffällige Situation beobachtet haben, melden Sie diese bitte an ECPAT!